Hausverwaltung

Dieses Paket beinhaltet alle in den § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelten Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung. Neben den bei den Thema Buchhaltung beschriebenen Dienstleistungen, sind darin folgende zusätzliche Komponenten enthalten:

Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft

Ich lege für die Wohneigentümergemeinschaft bei der DKB ein Hausgeld- und ein Rücklagen-Konto in deren Namen an. Auf dieses Konto hat nur die Hausverwaltung sowie ggf. die Eigentümergemeinschaft Zugriff. Damit ist sichergestellt, dass die Gelder separat von allen anderen von uns verwalteten Geldern sicher angelegt sind.

Auf Grundlage des Wirtschaftsplanes werden dann die Vorauszahlungen der Eigentümer eingefordert. Üblicher Weise erteilen alle Eigentümer*innen mir ein SEPA-Mandat, so dass ich die Wohngeldabschläge von Ihrem Konto abbuchen kann. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie sich nicht weiter um die Zahlungen kümmern müssen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so müssen Sie die Gelder selbst überweisen. Ich überwache diese Zahlungen und schreiben ggf. bei ausbleibenden Zahlungen den/die Eigentümer*in an und mahnen die Zahlung an.

Erweiterte Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  1. Umsetzung von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft.
  2. Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.
  3. Abwehr unberechtigter Forderungen an die Wohneigentümergemeinschaft.
  4. Geltendmachung von Ansprüchen der Wohneigentümergemeinschaft gegenüber Miteigentümern sowie gegenüber Dritten.

Technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  1. Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder des technischen Zustandes (z.B. Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen, ggf. Waschküche und Trockenräume, Aufzug usw.).
  2. Sicherstellung der Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, um einen Werterhalt sowie eine Erhaltung des Bauzustandes zu gewährleisten.
  3. Vergabe und Überwachung der erforderlichen Reparaturarbeiten.
  4. Abschluss von Verträgen mit Handwerkern (z.B. Vergabe des Hausmeisterdienstes).

Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums

  1. Einberufung zu den Wohneigentümer*innen-Versammlungen einschließlich der Erstellung von Beschlussvorlagen.
  2. Leitung der Versammlung der Wohneigentümergemeinschaft.
  3. Erstellung eines Protokolls über die Versammlung.
  4. Führen der elektronischen Beschlusssammlung.
  5. Beratung der Wohneigentümergemeinschaft zu Fragen des Wohneigentümergesetzes.
  6. Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohneigentümergemeinschaft (sofern der Verwalter dazu von bei einer Versammlung der Wohneigentümergemeinschaft dazu ermächtigt wurde).
  7. Abschluss von Wartungs- (z.B. Heizung) und Dienstleistungsverträgen (z.B. Winterdienst) im Namen der Wohneigentümergemeinschaft.