Buchhaltung

Grundlage dieses Paketes ist der § 28 des Wohneigentumsgesetzes.

Wirtschaftsplan

Gemäß § 28 Abs. 1 Wohneigentumsgesetzes erstelle ich Ihnen einen Wirtschaftsplan für das nächste Wirtschaftsjahr. Dieser enthält:

  • Die umlagefähigen Kosten der Wohneigentümergemeinschaft. Das sind die Kosten, die an Mieter weiter geben werden können.
  • Die nicht umlagefähigen Kosten
  • Die Instandhaltungskosten, die Kosten für die Kontoführung, die Kosten der Buchhaltung und – sofern vorhanden – die Kosten der beschlossenen Erhaltungsrücklage.

Buchhaltung

Im Laufe des Kalenderjahres erstelle ich auf Grundlage des Wirtschaftsplanes und der Kontoauszüge und der sonstigen Belege eine Buchhaltung nach den Grundsätzen ordentlicher Buchhaltung.

Abrechnung

Am Ende des Kalenderjahres (oder auf Wunsch auch unterjährig) erstelle ich gemäß § 28 Wohneigentumsgesetzes die Abrechnung. Diese besteht aus

  • einer Betriebskostenabrechnung. Diese enthält die Summe aller Einnahmen und Ausgaben und errechnet, welcher Eigentümer eine Nachzahlung leisten müssen und welcher Eigentümer ein Guthaben ausbezahlt bekommen.
  • ggf. einer Wasserabrechnung. In Hessen enthält diese die verbrauchten Wasserkosten, die Kanal- und die Niederschlagsgebühren. Da diese Gebühren üblicher Weise unterschiedlich berechnet werden (Wasser/Kanal nach Verbrauch, Niederschlagsgebühren nach Wohneinheiten), wird dafür eine Einzelabrechnung erstellt.
  • den Vermögensbericht für jeden Eigentümer. Dieser enthält die Summe aller Zahlungen des Hausgeldkontos und – sofern vorhanden – den Stand des Rücklagenkontos.
  • auf Wunsch Nebenkostenabrechnungen für die Mieter
  • zwei Steuerbescheinigungen
    • Diese enthalten zum einen die Bescheinigung nach § 35a Einkommenssteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bescheinigung ist in zwei Teile aufgeteilt: Im ersten Bereich werden alle haushaltsnahe Dienstleistungen aufgeführt. Der zweite Bereich enthält die Aufstellung aller Handwerker-Leistungen.
    • Letztlich erhalten Sie – ebenfalls zur Vorlage beim Finanzamt – eine Bescheinigung über die erhaltenen Zinsen, die gezahlte Kapitalertragssteuer sowie ggf. den abgeführten Solidaritätszuschlag. Beispiele für die von uns erstellten Abrechnungen können Sie sich – auch als Gast – im Kundebereich anschauen und herunter laden.