Was ist die Erhaltugsrücklage?

Die Erhaltungsrücklage (oder besser bekannt als Instandhaltungsrücklage oder noch kürzer nur Rücklage) ist ein ganz wichtiger Bestandteil jeder Hausverwaltung. Im Grunde genommen beschreibt die Erhaltungsrücklage ein extra Konto auf dem Gelder gesammelt werden, um größere Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z.B. dem Dach des Hauses) bezahlen zu können, ohne dass jeder Eigentümer / jede Eigentümerin kurzfristig eine Sonderumlage bezahlen muss. Eine Dachreparatur kann schnell 30.000 € kosten. wenn Ihre Wohneigentümergemeinschaft aus 5 Parteien besteht, so müsste jede kurzfristig 6.000 € aufbringen. Das ist vielen Eigentümer*innen oft zu viel Geld auf einmal. Also werden über die Jahre ein festgelegter Betrag von allen Eigentümer*innen eingezogen und auf ein Sonderkonto überwiesen. Die Höhe der Erhaltungsrücklage beschließt die Wohneigentümergemeinschaft in einer Versammlung und wird in den Wirtschaftsplan eingearbeitet.

Auf eine Besonderheit möchte ich noch hinweisen: Die Gelder der Erhaltungsrücklage sind nicht pfändbar. Das bedeutet, dass wenn ein Eigentümer / eine Eigentümerin in Zahlungsschwierigkeiten kommt, so kann der Gerichtsvollzieher die bisher von dem Eigentümer / der Eigentümerin bezahlten Gelder zur Begleichung der Schulden zurück fordern.

Zuletzt aktualisiert am 23.03.2023 von Hausverwaltung.

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