Wie kann ich einen Miet- und Sondereigentumsverwaltung kündigen?

In der Regel werden Miet- und Sondereigentumsverwaltung-Verträge für ein Jahr abgeschlossen, die mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden können. Sofern es sich um eine außerordentliche, fristlose Kündigung handelt, gelten keine Vertragsvereinbarungen, sondern die Bestimmungen nach §626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB). Demnach darf die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Tatsachen erfolgen. die zur Kündigung geführt haben.

Zuletzt aktualisiert am 31.12.2022 von Hausverwaltung.

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