Was ist die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung?
Seit dem 01.08.2018 müssen in Frankfurt alle gewerblichen Wohnimmobilienverwalter eine Erlaubnis beim Ordnungsamt in Frankfurt einholen. Das genaue Verfahren ist bei der IHK Frankfurt beschrieben. Neben diversen Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie der regelmäßige Nachweis über den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen gefordert.
Zuletzt aktualisiert am 05.01.2022 von Hausverwaltung.
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