Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Nicht jeder Vermieter möchte oder kann mit seinen Mieter*innen alles selbst regeln. Ich biete Ihnen dafür an, die Mietverwaltung mit der Abwicklung aller kaufmännischen, technischen und juristischen Angelegenheiten zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung unabhängig von einer Verwalterbestellung vertraglich vereinbart wird. Ich empfehle aufgrund von inhaltlichen Überschneidungen die Hausverwaltung und die Mietverwaltung aus einer Hand zu beziehen.

Der Begriff der Mietverwaltung ist gesetzlich nicht näher definiert und wird im allgemeinen Sprachgebrauch sehr unterschiedlich eingesetzt die Mietverwaltung alle Aufgaben übernimmt, die sich durch Mieter, Neuvermietung, Nebenkostenabrechnung und ähnliches ergeben. Dabei wird zusätzlich zwischen gewerblicher und privater Mietverwaltung unterschieden.

Zu den Hauptaufgaben einer Mietverwaltung zählen die Neuvermietung, Wohnungsübergaben, Kontrolle der Mieteingänge, außergerichtliche Mahnverfahren bei Mietrückständen, Abrechnung der Nebenkosten, Überwachung der Hausordnung und vieles mehr. Die Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen:

Bereich 1: Kaufmännische Betreuung

Die Hauptaufgabe in diesem Bereich ist die Überwachung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. Das beinhaltet auch Überwachung von Betriebskostennachzahlungen. Sollte ein Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so übernehmen ich für Sie das Mahnwesen (inklusive der Einleitung eines Mahnverfahrens oder die Abwicklung über einen Rechtsanwalt). Die Aufgaben umfassen dabei im Einzelnen:

  1. Das Begleichen von Rechnungen und die Einrichtung von Daueraufträgen z.B. für Versicherungen.
  2. Entgegennahme, Verwaltung und Auszahlung von Mietkautionszahlungen.
  3. Bonitätsprüfung von Mietinteressenten*innen durch eine vom Mieter*in beizubringende Schufa-Auskunft oder dem Gehaltsnachweis der letzten drei Monate Bonitätsprüfung von Mietinteressenten*innen.
  4. Erstellung von Mietverträgen und Abschluss von Mietverträgen.
  5. Abwicklung von Mietminderungen und Mieterhöhungen.
  6. Erstellung von Zwischenabrechnungen bei Mieterwechsel.
  7. Abwicklung von Sanierungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten inklusive der Einholung von Angeboten.
  8. Beauftragung von Dienstleistern zur Wartung und Inspektion von Anlagen und Geräten.
  9. Annahme und Abwicklung von Kündigungen.
  10. Auszahlung der erhaltenen Miete nach Abzug der Gebühr für die Mietverwaltung auf das vorgegebene Konto des / der Wohneigentümers*in.

Bereich 2: Bauliche und technische Betreuung durch die Mietverwaltung

Besonders in älteren Gebäuden oder in solchen mit aufwändiger technischer Ausstattung, treten immer Mängel wie etwa ein tropfendes Rohr oder ein verstopftes Abflussrohr auf. Genauso gehört dazu auch die Abnahme von Mietwohnungen inklusive Protokollierung bei einem Mieterwechsel.

Bereich 3: Rechtliche Betreuung der Mietverwaltung

Dieser Bereich umfasst die juristische Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen der Mietverwaltung:

  1. Führen der Korrespondenz mit Behörden und öffentlichen Stellen.
  2. Erstellen von rechtssicheren Mietverträgen, Abwicklung von Ein- und Auszügen.
  3. Wahrnehmung von Gerichtsterminen.
  4. Durchsetzen der Hausordnung und Beschwerdewesen z.B. bei Ruhestörung.
  5. Vertragswesen für interne und externe Dienstleister und Mitarbeiter wie etwa Wartung für in der Wohnung eingebaute Gasthermen .
  6. Einhaltung aller Fristen, etwa im Mahnwesen, bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder bei der Abwicklung von Mieterwechseln und Rückgabe von Mietkautionen.